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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Ihre Einkäufe und handwerklichen Dienstleistungen gelten nachstehende Verkaufs-, Zahlungs-, und Lieferbedingungen der Fa. Elektromeister Peter Findeisen in 04703 Leisnig


Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung im Verkauf und einer handwerklichen Dienstleistung zwischen der Firma Elektromeister Peter Findeisen in 04703 Leisnig Eulenbergstraße 2 (im folgenden Verkäufer genannt) und dem Besteller/Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, denen der Verkäufer nicht ausdrücklich zugestimmt hat, sind in keinem Fall Vertragsinhalt.

Vertragsschluss
Aufträge werden mit Ihrer schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang maßgebend ist, rechtsverbindlich. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten sowie Änderungen bestätigter Aufträge (incl. Änderungen an Liefergegenständen und neuen Leistungen) bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Bei mündlichen, telefonischen, telegrafischen oder fernschriftlichen Aufträgen, ebenso bei nicht schriftlich getroffenen Nebenabreden oder sonstigen mündlichen Erklärungen von Angestellten, sowie bei Änderungen bestätigter Aufträge, ist der Inhalt eines Bestätigungsschreibens durch den Verkäufer maßgebend. Der Verkäufer behält sich das Eigentums und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Organisationsvorschlägen sowie anderen Ausarbeitungen und Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen zurückzugeben, wenn dem Verkäufer der Auftrag nicht erteilt wird.
Bei Shopverkäufen stellt die Bestellung ein Angebot an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei dem Shopverkauf aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.

Preise und Servicekosten
Alle Preise bei Schopverkäufen und anderen Verkäufen, verstehen sich inkl. der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung. Alle Preise gelten stets nur für den einzelnen Auftrag, also weder rückwirkend noch für künftige Aufträge.
Bei einem schriftlichem Angebot für eine handwerklichen Dienstleistung (Lieferung und Montage) wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen und die angegeben Preise haben für 8 Wochen Gültigkeit ab dem Datum des Angebotes. Für Kundendiensteinsätze berechnen wir unsere Tätigkeiten nach den jeweils gültigen Kostensätzen. Arbeitsunterbrechungen, welche nicht von uns zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Bestellers.
Der entstandene Aufwand wird dem Besteller auch dann in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Prüfung nicht aufgetreten ist, sowie der Auftrag während der Durchführung seitens des Bestellers gekündigt wurde. In diesem Fall gilt § 649 BGB. Sollte der Besteller den vereinbarten Servicetermin schuldhaft versäumt haben, wird der entstandene Aufwand ebenfalls mit den angelaufenen Kosten (Wegezeit; Abnutzung PKW) in Rechnung gestellt.

Lieferungs- und Versandbedingungen
Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurde, entscheidet der Verkäufer über die Versandart, ohne eine Gewähr für die sicherste, billigste oder schnellste Beförderung zu übernehmen. Bei Schopverkäufen werden Verpackungs- und Versandkosten zusätzlich berechnet.
Als Verpackung- und Transportkosten wird für den Versand innerhalb Deutschlands pro Auftrag eine Pauschale von 8,00 EUR für Sendungen bis 10kg Gewicht berechnet. Für Sendungen von 10kg bis 20kg Gewicht werden 10,90 EUR berechnet. Schwerere Sendungen und Sendungen ins Ausland werden nach Aufwand berechnet. Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Zahlungsbedingungen Die Zahlungen sind unverzüglich, ohne jeden Abzug zu leisten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, bzw. dies bei Rechnungslegung anders ausgewiesen wird. Bei Shopverkauf erfolgt die Lieferung und Übersendung von Ware erst nach Vorkasse durch den Besteller. Bei Bezahlung mit Schecks wird erst eine Einlösezeit abgewartet. Eine Abholung der Ware ist nur nach vorheriger Absprache mit Barzahlung möglich. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt und schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde.

Gefahrenübergang
Der Transport beim Shopverkauf erfolgt auf Kosten des Bestellers/Käufers. Die Ware wird von uns versichert. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur unverzüglich zu melden und dies anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.

Liefer-, Installationsfrist, Abnahme
Ist eine feste Lieferfrist oder eine handwerkliche Dienstleistung vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei nicht rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellender Unterlagen, abzugebender Erklärungen und bei Nichteinhaltung etwaiger anderer Verpflichtungen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Installationsfrist beginnt jedoch frühestens zu laufen, wenn vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu schaffende Installationsvoraussetzungen, beizustellende Unterlagen wie unterschriebene Angebote, Aufträge, Bestellbestätigungen mängelfrei gegeben sind. Der Verkäufer ist zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.Wenn der Verkäufer an der Einhaltung einer Liefer- bzw. Installationsfrist bei einer handwerklichen Dienstleistung durch unvorhergesehene Umstände, die außerhalb ihres Einflusses liegen, gehindert wird, so verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang. Als außerhalb ihres Willens liegen, gelten insbesondere alle Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Maßnahmen in Rahmen von Arbeitskämpfen (insbesondere Streik und Aussperrung, höhere Gewalt, Unwetter) sowie das Ausbleiben der Leistung von Subunternehmen bzw. Hersteller aus Gründen, die Außerhalb des Willens des Verkäufers liegen. In wichtigen Fällen wird der Verkäufer Beginn und Ende solcher Hindernisse dem Auftraggeber mitteilen. Wird durch solche Umstände eine Leistung von dem Verkäufer unmöglich, so wird sie von der entsprechenden Verpflichtung und allen damit zusammenhängenden sonstigen Verpflichtungen frei.
Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag kann nur erfolgen, wenn die in der Auftragsbestätigung genannte verlängerte Liefer- bzw. Installationsfrist überschritten wird, der Verkäufer mehr als vier Wochen in Verzug und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad etc. dieser Leistung angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Unter Ausschluss einer weitergehenden Schadensersatzhaftung haftet der Verkäufer bei Verzug für den durch die Verspätung entstehenden unmittelbaren Schaden, sofern der Verzug auf ihrem eigenen, nicht nur leicht fahrlässigen Verschulden beruht; die Haftung ist auf 0,5 % für jede volle Woche des Verzuges, insgesamt auf höchstens 5 % des für die rückständige Leistung vereinbarten Nettopreis beschränkt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die handwerkliche Leistung und oder Dienstleistung von dem Verkäufer auf Wunsch hin unverzüglich förmlich abzunehmen und schriftlich diese Abnahme zu bestätigen, sobald ihm die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes und der Dienstleistung unter Beweis gestellt worden ist.

Widerrufsbelehrung bei Shopverkauf
Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes haben Verbraucher im Sinne von § 13 BGB bei Versandbestellungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware in der Originalverpackung erfolgen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. Elektromeister Peter Findeisen Eulenbergstraße 2 in 04703 Leisnig (Verkäufer genannt) . Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Schadensersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Eine Rücksendung erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
Ende der Widerrufsbelehrung

Gewährleistung bei Shopverkauf
Zur Einhaltung seiner Gewährleistungsrechte muss der Auftraggeber Beanstandungen wegen unvollständiger oder äußerlich erkennbarer Mängel der Leistung innerhalb 8 Tagen seit Empfang der Leistung und Beanstandung wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei dem Verkäufer schriftlich vorbringen.
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenwärtig gewähren wir für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Ware (Neuware) nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern ist.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Das gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingten Überspannungen, den Betrieb der Gegenstände mit der falschen Spannung oder Stromart oder an ungeeigneten Stromquellen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch dritte Personen vornehmen lässt.

sonstige Haftung
Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers/Käufers. Soweit die vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller gesetzlich geregelte Ansprüche geltend gemacht hat.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung, zur Ersatzleistung oder zur Wandlung berechtigt. Ergibt die Überprüfung der Kaufsache kein Mangel oder kein Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer, erheben wir Überprüfungskosten von höchstens Euro 30,- zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.
Rücksendungen an den Verkäufer, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Diese werden bei einem berechtigten Anspruch gegen Nachweis (Quittung) erstattet. Die Annahme von unfrei zugesendeten Sendungen wird von uns verweigert.
Bei einer handwerklichen Dienstleistung des Verkäufers erfolgt die Beseitigung von Werkmängeln zunächst durch kostenlose Nachbesserung lt. BGB und in einer angemessen Zeit.

Sicherung, insbesondere Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Erzeugnisse und Material bei einer handwerklichen Dienstleistung bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die dem Verkäufer gegen den Auftraggeber aus dem Liefervertrag zustehen. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Liefergegenstände auf Kosten des Auftraggebers gegen alle versicherungswürdigen Risiken zu versichern, es sei denn, der Auftraggeber weist das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes nach.
Liefergegenstände dürfen, solange Eigentumsvorbehalt besteht, nur im ordentlichen Geschäftsgang und nicht mehr nach einer Zahlungseinstellung veräußert oder verarbeitet werden. Der Auftraggeber tritt dem Verkäufer schon jetzt alle ihm aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderung mit Nebenrechten ab. Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und diesen beim Auftraggeber abzuholen, ohne dass er deswegen zuvor vom Vertrag zurücktreten müsste

Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Geschäftsbeziehungen zu Kaufleuten bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag ergebenen Rechtsstreitigkeiten der Sitz des zuständigen Gerichtes, des Verkäufers vereinbart.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst
erreicht wird.

Stand 02/2007


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